Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versteuerung eines Gewinns für die Veräußerung bzw. die Aufgabe eines Betriebs; Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung bzw. einer Betriebsaufgabe; Faktische Übernahme und Fortführung eines Unternehmens durch den Ehegatten als Betriebsaufgabe; Voraussetzung für die ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Rückgängigmachung einer Betriebsveräußerung nach deren Vollzug
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Rückgängigmachung einer Betriebsveräußerung nach deren Vollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92
Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04
Der Kläger weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Steuerberater die Betriebsaufgabeerklärung eigenständig abgegeben habe und dass die Rückabwicklung des Vertrages nach seiner Ansicht unter Berücksichtigung des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 - GrS 2/92 - steuerliche Rückwirkung entfalte.Soweit der Kläger mit Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897, davon ausgeht, dass der Vertrag rückabgewickelt wurde und dies steuerliche Rückwirkung entfalte, folgt der Senat dem nicht.
- BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94
Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04
Auch muss grundsätzlich nicht der Steuerpflichtige persönlich den ruhenden Betrieb wieder aufnehmen (vgl. z.B. BFH-Urteil in, BStBl II 1996, 276 ). - BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06
Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen; …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04
Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn auf Grund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig äußerlich erkennbar in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb aufhört, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen (BFH-Urteil vom 15.11.2006 - XI R 6/06, BFH/NV 2007, 436 m.w.N.). - BFH, 02.08.1983 - VIII R 15/80
Betriebsgrundstück - Schenkung - Entnahme
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 14.07.2008 - 1 K 490/04
Der BFH hat in dem Urteil vom 02.08.1983 - VIII R 15/80, BStBl. II 1983, 736, ausgeführt, dass eine Besteuerung an tatsächliche wirtschaftliche Vorgänge anknüpfe, die, wenn sie sich einmal ereignet haben, grundsätzlich ebenso wenig ungeschehen gemacht werden können, wie umgekehrt Vorgänge für die Besteuerung fingiert werden dürfen.